Parkordnung
Liebe Besucherinnen und Besucher,
um ein harmonisches Miteinander auf dem Gelände zu gewährleisten, haben wir die folgende Parkordnung für alle Besucherinnen und Besucher zusammengefasst.
Mit dem Betreten des Geländes wird diese Parkordnung anerkannt.
Wir bitten Sie, den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Verstöße gegen die Parkordnung können mit dem Verweis vom Gelände und dem Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.
Der Zutritt zum Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet, die aufzubewahren und dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen ist.
Ein kurzzeitiges Verlassen des Parks ist nur nach individueller Absprache mit dem Einlasspersonal möglich.
Der Umtausch von Karten oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten kann nicht geleistet werden.
Der Zutritt zu gekennzeichneten Betriebsbereichen oder geschlossenen Veranstaltungen ist nicht möglich. Wir bitten Sie, entsprechende Hinweise zu beachten. Bitte verlassen Sie das Gelände spätestens um 23:00 Uhr, sofern keine besonderen Veranstaltungen angesetzt sind.
Hunde sind im Park an der kurzen Leine zu führen und von Rasen-, Pflanz- und Spielflächen fernzuhalten. Die Führenden von Hunden oder anderen Haustieren sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen.
Bitte beaufsichtigen Sie Ihre Kinder ständig, besonders in den wassernahen Bereichen. Die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher und verhalten Sie sich so, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Nutzen Sie für Abfälle bitte die dafür vorgesehenen Papierkörbe.
Das Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen ist untersagt. Auf gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen gestattet. Ballspiele aller Art sind im gesamten Park untersagt.
Absperrungen und Barrieren dürfen nicht überschritten werden, da sie dem Schutz von Mensch und Tier dienen und Unfälle verhindern helfen. Im Interesse der Tiere bitten wir Sie, diese nicht zu füttern.
Das individuelle Abspielen von Musik ist untersagt. Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen ist verboten. Das Befahren des Parkgeländes mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Segways, Skateboards und Rollern ist untersagt. Fahrräder (auch Pedelecs) sind im Gelände nicht gestattet, auch nicht geschoben, mit Ausnahme von Dienstfahrrädern des Blühenden Barock-Personals. Fahrräder können an den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt werden.
Es ist zudem untersagt, Drohnen oder andere ferngesteuerte Fluggeräte steigen zu lassen.
Jeglicher Handel ohne ausdrückliche Erlaubnis der Geschäftsführung ist untersagt.
Die Haftung der Blühendes Barock Gartenschau GmbH und der von ihr beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Serviceleistungen auf dem Parkgelände werden zumeist von eigenständigen Unternehmen erbracht. Sollte es hier zu Problemen kommen, bitten wir Sie, sich zunächst an die betreffenden Unternehmen zu wenden.
Im Gelände des Blühenden Barock gilt die Polizeiverordnung der Stadt Ludwigsburg zur Sicherung der öffentlichen Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten in der jeweils gültigen Fassung.
Aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Reparaturen, Witterungsbedingungen und höherer Gewalt können einzelne Anlagen nicht oder nicht während der gesamten Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. Dies kann ohne Vorankündigung erfolgen. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
Hunde im Park
